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EEG 2014 - BGH: Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasse - Voten veröffentlicht: Fassadenbonus für PV-Anlage - Ausschließliche Anbringung einer PV-Anlage an einem Gebäude

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat Eckpunkte für die geplante Novellierung des EEG beschlossen. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie Informationen zur BGH-Entscheidung zum Ausschließlichkeitsprinzip bei der Biomasse-Grundvergütung sowie die Veröffentlichung eines Votums zum Fassadenbonus für eine PV-Anlage und ein weiteres Votum zur ausschließlichen Anbringung einer PV-Anlage an einem Gebäude.

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EEG 2014 - Eckpunkte beschlossen

Die Bundesregierung hat am 22. Januar 2014 Eckpunkte für die geplante Novellierung des EEG beschlossen.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2014/urfassung/material.

Wir informieren Sie mit unserem Rundbrief über die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren.

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BGH: Ausschließlichkeitsprinzip bei der Biomasse-Grundvergütung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 194/12 entschieden, dass der vorübergehende Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage nicht zum endgültigen Wegfall des Anspruchs auf die Grundvergütung aus § 8 Abs. 1 EEG 2004 führt, auch nicht nach Inkrafttreten des EEG 2009 (§§ 66, 16 Abs. 1 EEG 2009 i.V.m. § 8 Abs. 1 EEG 2004). In der Begründung weist er darauf hin, dass sich  damit das Ausschließlichkeitsprinzip bei der Grundvergütung von den ausdrücklichen Regelungen zum Nawaro-Bonus (endgültiger Vergütungswegfall gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EEG 2004 und § 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 Nr.  VII.2 EEG 2009) unterscheidet.

Der BGH bestätigt insoweit auch die Empfehlung 2008/15 der Clearingstelle EEG vom 30. März 2011 zum EEG 2004, abrufbar unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/15.

Das Urteil des BGH können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2402 abrufen.

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Votum 2013/58 - Fassadenbonus für PV-Anlage - veröffentlicht

Im Votum 2013/58 hatte die Clearingstelle EEG zu klären, ob im konkreten Fall der Anlagenbetreiber für den den in seinen Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 (sog. Bonus für Fassadenanlagen) hat.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/58 abrufen.

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Votum zur ausschließlichen Anbringung einer PV-Anlage an einem Gebäude veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat ein Votum veröffentlicht, in dem zu klären war, ob eine PV-Anlage auch dann ausschließlich an einem Gebäude angebracht, wenn die Tragekonstruktion (hier: ein "Modulbaum") derart in das Fundament des Gebäudes eingebunden ist, dass die Anlage mitsamt ihrer Tragekonstruktion in ihrem Bestand vom Bestand des Gebäudefundamentes abhängig ist (im konkreten Fall bejaht).

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/69 nachlesen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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