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Verschiedene Voten veröffentlicht: Anspruchsausschluss gem. § 16 Abs. 6 EEG 2009 - Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserer Internetpräsenz haben wir für Sie ein Votum zum Anspruchsausschluss gemäß § 16 Abs. 6 EEG 2009 sowie drei weitere Voten zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht.

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Votum 2013/39 - Anspruchsausschluss gemäß § 16 Abs. 6 EEG 2009 -  veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat in dieser Woche ein Votum veröffentlicht, in dem u.a. zu klären war, ob der Anspruch auf Vergütung vorübergehend gemäß § 16 Abs. 6 EEG 2009 ausgeschlossen ist, wenn Anlagen nicht mit einer Einrichtung i.S.v. § 6 EEG 2009 ausgestattet sind.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/39 nachlesen.

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Votum 2013/68 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XVI)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2013/68 vom 19. Dezember 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/68 abrufen.

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Votum 2013/74 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XVIII)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/74 vom 16. Dezember 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei alleinstehenden Gebäuden angebracht wurden, die sich jeweils auf unterschiedlichen Grundstücken befinden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/74 abrufen.

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Votum 2013/78 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XIX)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2013/78 vom 9. Januar 2014 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/78 abrufen.

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Evaluierung der Clearingstelle EEG

Die Arbeit der Clearingstelle EEG wird gegenwärtig extern evaluiert. Dazu hat die Bundesregierung die BearingPoint GmbH beauftragt. Wir möchten Sie daher um Ihre Einschätzung bitten: Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit der Clearingstelle EEG? Was soll die Clearingstelle EEG noch besser machen?

Wenn Sie nicht schon an der Befragung teilgenommen haben, so würden wir uns freuen, wenn Sie sich ca. 15 Minuten Zeit nehmen, um auf die Fragen unter folgendem Link zu antworten: http://survey.bearingpoint.com/index.php?sid=51239&lang=de

Die Befragung erfolgt selbstverständlich vollständig anonym. Auf Wunsch können Sie jedoch eine Ergebniszusammenfassung erhalten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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