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Anmeldung zum 17. Fachgespräch ab sofort möglich - Verschiedene Voten zu Gebäude-PV veröffentlicht - Neue Internetplattform der Übertragungsnetzbetreiber

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anmeldung zu unserem 17. Fachgespräch zum Thema "Das EEG-Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreibern" ist ab sofort möglich. Auf unserer Internetpräsenz haben wir für Sie ein Votum zu Gebäude-PV: Seitliche Erdanschüttungen von Bunkern als Gebäudebestandteile und ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht. Die Projektgruppe Horizontaler Belastungsausgleich erhält eine neue Internetplattform.

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Fachgespräch zum Thema "Das EEG-Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreibern"

Die Clearingstelle EEG wird am 20. März 2014 in Berlin-Mitte ihr 17. Fachgespräch durchführen. Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/17.

Der Teilnahmebeitrag für das 17. Fachgespräch beträgt 130,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Onlineformular.

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 5. März 2014 unter dem o.g. Link an. Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt!

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Votum 2013/70 - Gebäude-PV: Seitliche Erdanschüttungen von Bunkern als Gebäudebestandteile

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob ein Anspruch auf Zahlung der "Gebäudevergütung" bei Fotovoltaikinstallationen, die auf den seitlichen Erdanschüttungen ehemals militärisch genutzter Bunker eines Munitionsdepots errichtet werden sollen, besteht. Insbesondere war zu klären, ob die geplanten Fotovoltaikanlagen ausschließlich an oder auf einem Gebäude im Sinne des § 33 EEG 2009 bzw. EEG 2012 angebracht werden.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/70 herunterladen.

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Votum 2013/84 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXI)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/84 vom 17. Januar 2014 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf sieben verschiedenen Gebäuden auf mehreren Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/84 abrufen.

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Neue Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber

Die bisherige Internetpräsenz www.eeg-kwk.net der Projektgruppe Horizontaler Belastungsausgleich (PG HoBA) wird ab dem 17. Februar 2014 eingestellt und durch die neu gestaltete Informationsplattform www.netztransparenz.de abgelöst.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2420.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH
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