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EEG 2014 VOM BUNDESRAT BESCHLOSSEN - EMPFEHLUNGSVERFAHREN 2012/19 VERÖFFENTLICHT - TERMINANKÜNDIGUNG 18. FACHGESPRÄCH - VOTUM ZUR ANWEDNUNG DES TECHNOLOGIEBONUS VERÖFFENTLICHT

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrat hat heute das EEG 2014 beschlossen. Wir haben für Sie auf unserer Internetpräsenz die Empfehlung 2012/19 zum Austausch und Versetzen von Anlagen und Anlagenteilen (außer PV und Wasserkraft) im EEG 2009 und EEG 2012 und ein Votum zur analogen Anwendbarkeit des Technologiebonus für nachgerüstete Bestandsanlagen veröffentlicht. Das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG findet am 23. September 2014 statt.

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EEG 2014 vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2014 in seiner 924. Sitzung das EEG 2014 beschlossen. Es kann damit vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet werden. Das neue EEG tritt am 1. August 2014 in Kraft.

Sie finden die Beschlussdrucksache unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2014/urfassung.

Den Gesetzentwurf und die übrigen Gesetzgebungsmaterialien können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2014/urfassung/material nachlesen.

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Empfehlungsverfahren 2012/19 abgeschlossen

Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juli 2014 die Leitsätze der Empfehlung 2012/19 - "Austausch und Versetzen von Anlagen und Anlagenteilen (außer PV und Wasserkraft) im EEG 2009 und EEG 2012" beschlossen und heute veröffentlicht. Sie können die Leitsätze unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2012/19 herunterladen.

Die Begründung der Empfehlung wird in Kürze fertiggestellt und voraussichtlich in der letzten Juliwoche unter derselben Internetadresse veröffentlicht. Wir informieren Sie mit einem weiteren Rundbrief, wenn die Begründung vorliegt.

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18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2014

Das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG findet am Dienstag, den 23. September 2014 in Berlin statt. Thema wird das EEG 2014 sein. Bitte reservieren Sie sich diesen Tag schon jetzt.

Sobald die Anmeldung zum Fachgespräch möglich ist, informieren wir Sie mit einem weiteren elektronischen Rundbrief.

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Votum 2013/87 - Keine analoge Anwendung des Technologiebonus aus Anlage 1 Nr. II.1.i EEG 2009 für nachgerüstete Bestandsanlagen

Im vorliegenden Fall war zu klären, ob die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus gemäß EEG 2009 auch für Bestandsanlagen gilt, die vor Geltung des EEG 2009 in Betrieb genommen und nach Inkrafttreten des EEG 2009 mit einer Einrichtung zur Nachrotte i.S.d. Anlage 1 Nr. II.1.i EEG 2009 ausgerüstet wurden.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/87 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien
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