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Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht - Neue Antworten auf häufige Fragen zur Messung und zum Netzanschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserer Internetpräsenz haben wir für Sie ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV sowie neue Antworten auf häufige Fragen zur Messung und zum Netzanschluss veröffentlicht.

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Votum 2014/7 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXVII)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2014/7 vom 23. Juni 2014 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei alleinstehenden Gebäuden auf teilweise benachbarten Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/7 abrufen.

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Neue Antworten auf häufige Fragen zur Messung und zum Netzanschluss

Aufgrund zunehmender Anfragen hat die Clearingstelle EEG ihre Antwort auf die häufige Frage, ob Anlagenbetreiber/-innen die Kosten für Bezugsstromzähler entrichten müssen, wenn gar kein Strom bezogen wird, aktualisiert und die Antwort auf die häufige Frage, ob Netzbetreiber den Netzanschluss von in Überschusseinspeisung betriebenen PV-Anlagen verweigern können, wenn die Anlage über einen von Dritten genutzten Anschluss einspeist, neu erstellt.

Die Antworten finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2204 sowie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2549.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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