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EEG 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - Votum zu PV-Freiflächenanlage beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das EEG 2014 ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Wir haben auf unserer Internetpräsenz das Votum 2013/89 zu einer PV-Freiflächenanlage auf einer Konversionsfläche sowie ein weiteres Votum zu Gebäude-PV bereitgestellt.

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Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014) und Änderungen des EnWG 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

heute ist das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2014 S. 1066) verkündet worden. Das Gesetz tritt zum 1. August 2014 in Kraft. Zudem sind im Bundesgesetzblatt Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 2011) enthalten (BGBl. I 2014 S. 1066, 1121). Nähere Informationen zum EEG 2014 können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2014 abrufen. Weitere Informationen zu den Änderungen des EnWG 2011 erhalten Sie unter  
https://www.clearingstelle-eeg.de/enwg2011.  

Sobald die Arbeitsausgabe des EEG 2014 der Clearingstelle EEG vorliegt, informieren wir Sie mit einem elektronischen Rundbrief.

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Votum 2013/89 (PV-Freiflächenanlage auf Konversionsfläche) veröffentlicht

Die Clearingstelle hat das Votum 2013/89 veröffentlicht. In dem Verfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin für den Strom, den sie in ihrer PV-Freiflächenanlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1998 erzeugt, einen Anspruch auf die für Konversionsflächen erhöhte Vergütung nach § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 4 EEG 2009 hat.

Sie können das Votum nachlesen unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/89.

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Votum 2014/7 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXVII)) veröffentlicht

In unserem letzten Rundbrief hatten wir u.a. auf das Votum 2014/7 hingewiesen. Aufgrund eines Büroversehens konnte dieses jedoch erst am Tag nach dem Versand des Rundbriefes auf unserer Internetpräsenz abgerufen werden. Wir bitten dies zu entschuldigen!

In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei alleinstehenden Gebäuden auf teilweise benachbarten Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/7 herunterladen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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