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Schiedsspruch zum KWK-Bonus nach dem EEG 2009 veröffentlicht - Voten zum richtigen Verknüpfungspunkt für mehrere PV-Installationen und zu PV auf Carports beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für Sie einen Schiedsspruch zum KWK-Bonus nach dem EEG 2009 in anonymisierter Form veröffentlicht. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie außerdem Voten zum richtigen Verknüpfungspunkt für mehrere PV-Installationen sowie zu PV-Anlagen auf Carports.

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Schiedsspruch 2014/4 - KWK-Bonus EEG 2009: Erfordernis eines geeichten Wärmemengenzählers - veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat den Schiedsspruch 2014/4 in anonymisierter Form veröffentlicht. Zu klären war, ob die Partei zu 1 gegen die Partei zu 2 einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung (KWK-Bonus) aus § 27 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. Anlage 3 EEG 2009 auch dann hat, wenn eine der Einrichtungen zur Erfassung der Nutzwärme nicht geeicht oder nicht eichfähig ist.

Der Schiedsspruch ist unter https://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/2014/4 abrufbar.

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Votum 2013/51 (richtiger Verknüpfungspunkt für mehrere PV-Installationen) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/51 veröffentlicht. In dem Verfahren war zu klären, ob der bestehende Hausanschluss des Grundstückes der richtige Verknüpfungspunkt für die auf dem Grundstück errichteten PV-Installationen verwandtschaftlich verbundener Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt 79,5 kVA ist, an dem bereits eine Fotovoltaikanlage mit einer Wechselrichterleistung von 40 kVA angeschlossen war. Darüber hinaus war fraglich, ob der Netzbetreiber ggf. sein Letztzuweisungsrecht gemäß § 5 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 EEG 2009 ausgeübt und die daraus resultierenden Kosten zu tragen hat.

Das Votum ist auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/51 abrufbar.

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Votum zu PV auf Carports veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat ein weiteres Votum zur Vergütung von Strom aus Anlagen, die auf sog. Carports angebracht sind, veröffentlicht. Zur klären war der vorrangige Nutzungszweck der in einem Gewerbegebiet befindlichen Bauwerke.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/3 nachlesen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.