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Stellenangebot: Kaufmännische Geschäftsstellenmitarbeiter/-innen gesucht - Hinweis zum Leistungsbegriff i.S.d. § 6 EEG 2009/2012 veröffentlicht - BGH-Urteil zum konkludenten Zustandekommen von Stromlieferverträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG sucht ab sofort eine/n Geschäftsstellenmitarbeiter/in. Auf unserer Internetseite haben wir für Sie einen Hinweis zum Leistungsbegriff i.S.v. § 6 EEG 2009/EEG 2012 veröffentlicht. Der BGH hat ein Urteil zum konkludenten Zustandekommen von Stromlieferverträgen erlassen.

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Kaufmännische Geschäftsstellenmitarbeiter/-innen gesucht

Die Clearingstelle EEG sucht ab sofort eine/n Geschäftsstellenmitarbeiter/in als Elternzeitvertretung mit den Aufgabenschwerpunkten vorbereitende Finanzbuchhaltung und Beschaffung in Vollzeit.

Das Stellenangebot können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/stellenangebot/geschäftsstellenmitarbeit-als-elternzeitvertretung abrufen. Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2014.

Wir würden uns freuen, wenn Sie den Link an mögliche Interessentinnen und Interessenten weiterleiten!

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Hinweis 2013/13 - Leistungsbegriff i.S.v. § 6 EEG 2009/EEG 2012 - veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat den Hinweis 2013/13 veröffentlicht. Er beantwortet folgende Fragen:
1. Ist bei der Anwendung von § 6 EEG 2009/EEG 2012 die installierte Leistung gem. § 3 Nr. 6 EEG 2009/EEG 2012 oder ein anderer Leistungswert maßgeblich?
2. Müssen mehrere PV-Installationen, die gem. § 6 Abs. 3 EEG 2012 als eine Anlage gelten („Gesamtanlage“), die eine installierte Leistung von mehr als 30 kWp aufweisen und die über getrennte Netzanschlüsse einspeisen, je Netzanschluss über je eine technische Einrichtung verfügen oder genügt eine technische Einrichtung für die Gesamtanlage?

Der Hinweis klärt hierzu u.a., was unter „Leistung“ i.S.v. § 6 EEG 2009/EEG 2012 zu verstehen ist und ebenso, ob Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber auch dann verpflichtet sind, ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen auszustatten, wenn sie zu keinem Zeitpunkt in das Netz in die allgemeine Versorgung einspeisen. Der Hinweis geht nicht auf den Begriff der technischen
Einrichtung ein.

Sie können den Hinweis unter https://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2013/13 abrufen.
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BGH: Urteil zum konkludenten Zustandekommen von Stromlieferverträgen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. Juli 2014 (Az. VIII ZR 316/13) u.a. zu der Frage entschieden, unter welchen Bedingungen ein Versorgungsvertrag konkludent zustande kommt, insbesondere ob dies eine Stromentnahme voraussetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.clearingstelle-eeg.de/node/2600 sowie in unserem aktualisierten FAQ https://www.clearingstelle-eeg.de/node/2204/.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.