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Zwei Voten veröffentlicht: Konversionsflächenvergütung bei Bebauungsplan ohne Zwecksetzung Solarstromerzeugung - Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV - Clearingstelle EEG im Winterschlaf

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ein Votum zur Vergütung einer PV-Installation auf einer Konversionsfläche sowie ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht. Vom 22. Dezember 2014 bis zum 4. Januar 2015 ist die Clearingstelle EEG nicht erreichbar.

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Votum 2014/9 (Konversionsvergütung bei Bebauungsplan ohne Zwecksetzung Solarstromerzeugung) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat im Votum 2014/9 geklärt, ob die Voraussetzungen der Übergangsregelung in § 66 Abs. 18a Satz 2 EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung erfüllt sind, wenn eine PV-Freiflächenanlage zwar nach dem 30. Juni 2012 und vor dem 1. Oktober 2012 in Betrieb genommen und im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i.S.d. § 30 BauGB errichtet worden ist, dieser Bebauungsplan aber nicht nach dem 1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Solarstromanlage aufgestellt worden ist. Aufgrund der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung dieser Frage wurde das Verfahren unter Beteiligung der von den Parteien benannten Verbände durchgeführt.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/9 nachlesen.

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Votum 2014/10 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXVIII)) veröffentlicht

Im Votum 2014/10 war zu klären, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei alleinstehenden Gebäuden, teils auf demselben, teils auf aneinandergrenzenden Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/10 abrufen.

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Clearingstelle EEG im Winterschlaf

Die Clearingstelle EEG ist vom 22. Dezember 2014 bis zum 4. Januar 2015 nicht erreichbar. Ab dem 5. Januar 2015 sind wir gerne wieder für Sie da.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.