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Stellungnahme zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht - Zwei Voten zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen und zur Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für Sie eine Stellungnahme zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV in anonymisierter Form veröffentlicht. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie außerdem Voten zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen sowie zum Thema Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung.

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Stellungnahme 2014/26/Stn (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXXIII)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Stellungnahme 2014/26/Stn vom 23. Februar 2015 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde auf Ersuchen eines Oberlandesgerichts Stellung zu der Frage genommen, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf alleinstehenden Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können die Stellungnahme auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/stellungnv/2014/26 abrufen.

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Weiteres Votum zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen öffentlich gestellt

Die Clearingstelle EEG hat ein weiteres Votum veröffentlicht, in dem die Frage zu klären war, wann die auf dem Gebäude belegenen PV-Anlagen des Anlagenbetreibers in Betrieb genommen worden sind. Insbesondere beantwortet das Votum die Frage, ob § 3 Nr. 5 EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung für eine rechtswirksame Inbetriebnahme den Netzanschluss oder das Setzen der notwendigen Messeinrichtungen erfordert.

Sie finden das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/29.

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Votum 2014/20 (Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung) beschlossen

In dem Votumsverfahren war die Frage zu klären, ob eine Fläche, die sich in der Nähe der Staumauer einer Talsperre befindet und infolge des Aufstaus der Talsperre durch Vernässungen beeinträchtigt ist, um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 3 c) cc) EEG 2014 handelt.

Das Votum ist abrufbar unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/20.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
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