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Anmeldung zum 22. Fachgespräch ab sofort möglich - Votum zur Inbetriebnahme von PV-Modulen veröffentlicht - Votum zum Gesamt-Messkonzept bei Zubau von PV-Anlagen öffentlich - Votum zur Nachweisfrist zwecks Inanspruchnahme des KWK-Bonus beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anmeldung zum 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2015 ist ab sofort möglich. Die Clearingstelle EEG hat drei Voten auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht. In diesen Voten befasst sich die Clearingstelle EEG mit der Inbetriebnahme von PV-Modulen, dem Gesamt-Messkonzept beim Zubau von PV-Anlagen sowie der Frist, innerhalb derer Gutachten zum Nachweis der Wärmenutzung einzureichen sind, um den KWK-Bonus beanspruchen zu können.

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22. Fachgespräch zum Thema "Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.S.d. EEG"

Die Clearingstelle EEG wird am 23. September 2015 in Berlin-Mitte ihr 22. Fachgespräch durchführen. Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/22. Der Teilnahmebeitrag für das 22. Fachgespräch beträgt 140,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Onlineformular unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/22/anmeldung.

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 9. September 2015 unter dem o.g. Link an. Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt!

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Votum zur Inbetriebnahme von PV-Modulen veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat ein weiteres Votum zur Inbetriebnahme einer PV-Installation veröffentlicht. In dem Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die PV-Module des Anlagenbetreibers gem. § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind. Klärungsbedürftig war insbesondere, ob die feste Installation des Wechselrichters nachgewiesen worden ist.

Das Votum steht unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/13 zum Download bereit.

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Votum 2015/11 (Messkonzept beim Zubau von PV-Anlagen - gewillkürte Vorrangregelung) öffentlich

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung des Votums 2015/11 vom 24. März 2015 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob das vom Anlagenbetreiber vorgeschlagene Gesamt-Messkonzept für einen geplanten Zubau von PV-Modulen zu bestehenden PV-Modulen den Anforderungen an Messeinrichtungen gemäß EEG 2012 und EEG 2014 entspricht.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/11 abrufen.

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Votum 2014/17 (Nachweisfrist) beschlossen

In dem Votumsverfahren war die Frage zu klären, ob der Anspruchsteller einen Anspruch auf den KWK-Bonus für das Jahr 2009 und für das Jahr 2010 hat, auch wenn der Anspruchsteller die Gutachten zum Nachweis einer Wärmenutzung für den KWK-Bonus im Februar 2012 nachgereicht hat.

Das Votum ist unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/17 abrufbar.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.