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Verfahrens- und Entgeltordnung der Clearingstelle EEG novelliert - Votum zum Technologie-Bonus für Abgasturbine veröffentlicht - Englisch- und französischsprachige Fassung des EEG 2014 auf Internetpräsenz der Clearingstelle EEG zum Download bereitgestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ihre Verfahrens- und Entgeltordnung zum 4. August 2015 novelliert. Wir haben für Sie ein Votum zum Anspruch auf den Technologie-Bonus für den in einer Abgasturbine erzeugten Strom veröffentlicht. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie außerdem englisch- und französischsprachige Ausgaben zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 sowie zu diversen anderen Fassungen des EEG.

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Neue Verfahrens- und Entgeltordnung beschlossen

Die Clearingstelle EEG hat sich mit Beschluss vom 4. August 2015 eine neue Verfahrensordnung (VerfO) sowie eine neue Entgeltordnung (EntgeltO) gegeben. Damit reagieren wir auf Empfehlungen unserer externen Evaluation und auf den Wunsch des BMWi, die Bearbeitungsdauer der Verfahren zu beschleunigen und mehr Anfragen bedienen zu können.

Beide Dokumente können Sie ab sofort unter https://www.clearingstelle-eeg.de/downloads abrufen.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

- Das Angebot der Clearingstelle EEG richtet sich nun ausdrücklich auch an Direktvermarkter sowie Messstellendienstleister und -betreiber (§ 4 VerfO).
- Die Fristenregel wurde angepasst (§ 6 Abs. 3 VerfO) und auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der relevanten Stellen wurden zu Gunsten der notwendigen Verfahrensbeschleunigung angepasst (vgl. § 26 VerfO).
- Hat eine Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung, kann in einzelfallbezogenen Verfahren zurückgestellt oder ausgesetzt werden, bis ein Hinweis- oder Empfehlungsverfahren zu dieser Frage abgeschlossen ist (§§ 21a Abs. 7, 26 Abs. 2 Satz 4, 29a Abs. 5 VerfO).

- In der Entgeltordnung sowie im Entgeltrechner reduziert sich die Schwelle für PV-Kleinstanlagen von 30 auf 10 kWp in Anlehnung an das EEG (§ 3 Abs. 3 EntgeltO).
- Für Installationen mit verschiedenen Energieträgern wurde nun festgelegt, wie sich das Entgelt berechnet (§ 3 Abs. 7a EntgeltO).

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Votum 2013/76 ("Technologie-Bonus bei Abgasturbine") veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/76 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob für den Strom, der in einer sog. Abgasturbine erzeugt wird, ein Anspruch auf den Technologie-Bonus nach § 27 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. II.1.c und II.2 EEG 2009 besteht.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/76 abrufen.

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Englisch- und französischsprachige Ausgaben zu verschiedenen Fassungen des EEG

Das EEG 2014 wurde nunmehr ins Englische und Französische übersetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierzu inoffizielle Übersetzungen bereitgestellt. Die englisch- und französischsprachigen Fassungen zum EEG 2014 sowie zu diversen anderen Fassungen des EEG stehen auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/english und https://www.clearingstelle-eeg.de/francais zum Download bereit.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.