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Votumsverfahren zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV abgeschlossen - Votum zum Verknüpfungspunkt und zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Kapazitätserweiterung veröffentlicht - Votum zum Repowering-Bonus öffentlich gestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ein weiteres Votumsverfahren zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV abgeschlossen. Zudem haben wir für Sie ein Votum zum Verknüpfungspunkt und zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Kapazitätserweiterung sowie die Begründung des Votums zum Repowering-Bonus auf unserer Internetpräsenz bereitgestellt.

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Votumsverfahren 2015/22 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXXIX) abgeschlossen

Die Clearingstelle EEG hat das Votumsverfahren 2015/22 am 22. Juli 2015 abgeschlossen. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren Gebäuden angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten. Die Parteien haben in dieser Sache einen Vergleichsvorschlag der Clearingstelle EEG angenommen.

Sie können unseren Eintrag zu diesem Votumsverfahren auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/22 abrufen.

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Votum 2014/40 Verknüpfungspunkt und wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Kapazitätserweiterung veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2014/40 veröffentlicht, in dem u.a. der richtige Verknüpfungspunkt für die Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung unter 30 kW i.S.v. § 5 Abs. 1 EEG 2012 und die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Kapazitätserweiterung i.S.v. § 9 Abs. 3 EEG 2012 zu klären war.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/40 nachlesen.

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Votum 2014/42 - Repowering-Bonus - öffentlich gestellt

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung des Votums 2014/42 vom 4. Dezember 2014 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den sogenannten Repowering-Bonus gemäß § 30 Abs. 1 EEG 2012 hat, wenn der Schaft der repowerten Anlage als Mobilfunkmast umgewidmet wird.

Das Votum ist auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/42 abrufbar.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.