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Hinweisverfahren zur Höchstbemessungs- und Bemessungsleistung im EEG eröffnet - BNetzA veröffentlicht Leitfaden-Entwurf zur Eigenversorgung - Stellungnahme zur Inbetriebnahme einer PV-Anlage veröffentlicht - Votum zur PV-Anlagenzusammenfassung beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ein Hinweisverfahren zur Höchstbemessungs- und Bemessungsleistung im EEG eröffnet. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Entwurf ihres Leitfadens zur Eigenversorgung öffentlich bereitgestellt und zur Konsultation freigegeben. Außerdem haben wir für Sie unsere Stellungnahme zur Inbetriebnahme einer PV-Anlage vor dem 1. April 2012 sowie ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht.
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Hinweisverfahren 2015/27 - Höchstbemessungs- und Bemessungsleistung im EEG 2014 - eröffnet

Die Clearingstelle EEG hat am 15. Oktober 2015 das Hinweisverfahren zu Anwendungs- und Berechnungsfragen zur Höchstbemessungs- und Bemessungsleistung gemäß §§ 47 Abs. 1, 101 Abs. 1 EEG 2014 eingeleitet. Die ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen haben Gelegenheit zur Stellungnahme zum Hinweisentwurf bis zum 15. November 2015.

Der Eröffnungsbeschluss und die Liste der beteiligten Kreise sind unter https://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2015/27 abrufbar. Über den Abschluss des Hinweisverfahrens informieren wir Sie mit einem weiteren elektronischen Rundbrief.

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BNetzA: Leitfaden zur Ei­gen­ver­sor­gung - Kon­sul­ta­ti­on des Ent­wurfs

Die BNetzA hat die Konsulationsfassung ihres Leitfadens zur EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger nach § 61 EEG 2014 veröffentlicht. In dem Leitfaden legt die BNetzA ihre Auffassung zur EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger sowie die bestehenden Ausnahmeregelungen nach § 61 EEG 2014 dar. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 20. November 2015 abgegeben werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/politisches-programm/2923.

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Stellungnahme zur Inbetriebnahme veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat auf Ersuchen eines Amtsgerichtes ein weiteres Stellungnahmeverfahren durchgeführt. Gegenstand des Verfahrens war die Inbetriebnahme einer PV-Anlage vor dem 1. April 2012; zu klären war insbesondere, ob durch den Anschluss eines Multimeters an die Module eine Inbetriebsetzung erfolgt ist.

Sie können die Stellungnahme unter https://www.clearingstelle-eeg.de/stellungnv/2015/32 nachlesen.

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Votum 2015/28 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XLI)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2015/28 vom 11. September 2015 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob die zuletzt in Betrieb gesetzten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die im Sinne des § 19 Abs. 1 EEG 2009 mit weiteren Anlagen zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten, mit einem Mischvergütungssatz oder sämtlich mit dem Vergütungssatz für eine Leistung von mehr als 100 kW gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2009 zu vergüten sind.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/28 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.