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BGH-Urteil zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme bei PV-Anlagen veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen veröffentlicht (Aktenzeichen: VIII ZR 244/14). In diesem setzt er sich auch grundsätzlich mit dem Begriff der »Anlage« bei der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auseinander.

Sie können das Urteil unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2933 abrufen.

Die Clearingstelle EEG prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils. Sollten Sie eine noch nicht abgeschlossene Anfrage an die Clearingstelle EEG gestellt haben, beachten Sie bitte, dass das Urteil möglicherweise auch Auswirkungen auf Ihre Anfrage haben kann.

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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