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Anmeldung zum 23. Fachgespräch ab sofort möglich - Weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV verabschiedet - BGH-Urteil zur Reduzierung des Vergütungsanspruchs bei Verstoß gegen die Ausstattungspflicht mit technischer Eintrichtung erlassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anmeldung zum 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 8. März 2015 ist ab sofort möglich. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zur Verrringerung des Vergütungsanspruchs des Anlagenbetreibers bei Verstoß gegen die Pflicht, seine Anlage mit einer technischen Einrichtung auszustatten, erlassen.

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23. Fachgespräch zum Thema »Technische Einrichtungen zur Einspeiseregelung - Einspeisemanagement und Direktvermarktung -«

Die Clearingstelle EEG wird am 8. März 2016 in Berlin-Mitte ihr 23. Fachgespräch durchführen. Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/23. Der Teilnahmebeitrag für das 23. Fachgespräch beträgt 140,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Weitere Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Onlineformular unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/anmeldung.

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 22. Februar 2016 unter dem o.g. Link an. Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt!

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Votum 2015/41 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XLIII)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2015/41 vom 19. November 2015 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf demselben Gebäuden angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2012 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/41 abrufen.

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BGH: Zur Verrringerung des Vergütungsanspruchs des Anlagenbetreibers bei Verstoß gegen die Pflicht zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung

Der BGH hat am 18. November 2015 in seinem Urteil (Az.: VIII ZR 304/14) darüber entschieden, ob einem Anlagenbetreiber ein Vergütungs- oder bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch zusteht, wenn er gegen seine Pflicht zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung verstoßen hat.

Sie können das Urteil unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2966 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.