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Schiedsspruch zum Güllebonus veröffentlicht - OLG Koblenz folgt Clearingstelle EEG bei Anlagenzusammenfassung von Gebäude-PV - BFH-Urteil zur Steuerbefreiung von Bezugsstrom für Betrieb von PV-Anlagen - BNetzA leitet 4. Ausschreibungsrunde für FFA ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserer Internetpräsenz haben wir für Sie einen Schiedsspruch zum Güllebonus veröffentlicht. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz) hat sich der Clearingstelle EEG bei der Anlagenzusammenfassung von Gebäude-PV angeschlossen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Stromsteuerbefreiung von Bezugsstrom für den Betrieb von PV-Anlagen entschieden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre vierte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) eingeleitet.

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Schiedsspruch 2015/38 (»Güllebonus: jederzeitiger Gülleanteil von 30 Masseprozent«) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat mit Einverständnis der Parteien den Schiedsspruch 2015/38 veröffentlicht. In diesem Verfahren wurde entschieden, ob im konkreten Einzelfall die Anlagenbetreiberin für den in ihrer Biogasanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf den sog. Güllebonus nach § 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 Nr. VI.2.b EEG 2009 hat. Zu klären war insbesondere, ob der Gülleanteil an den zur Stromgewinnung eingesetzten Stoffen nachweislich jederzeit 30 Masseprozent betrug.

Sie können den Schiedsspruch unter https://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/2015/38 abrufen.

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OLG Koblenz schließt sich Clearingstelle EEG zur Anlagenzusammenfasssung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 an

Das OLG Koblenz schließt sich in seinem Urteil vom 17. Dezember 2015 - 2 U 268/14 vollumfänglich der zum Verfahren abgegebenen Stellungnahme 2014/26/Stn der Clearingstelle EEG an. Für die Prüfung, ob sich die streitgegenständlichen Anlagen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander befinden, nutzt das Gericht den in der Empfehlung 2008/49 der Clearingstelle EEG geschaffenen Kriterienkatalog.

Das Urteil, die Stellungnahme sowie die Empfehlung finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2971, https://www.clearingstelle-eeg.de/stellungnv/2014/26 und https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/49.

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BFH-Urteil zur Stromsteuerbefreiung von Bezugsstrom für den Betrieb von PV-Anlagen

Der BFH hat am 6. Oktober 2015 (Az. VII R 25/14) entschieden, ob der für den Betrieb von Wechselrichtern verwendete Strom gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von der Stromsteuer befreit ist.

Das Urteil steht für Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2981 zum Download bereit.

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BNetzA leitet 4. Ausschreibungsrunde für FFA ein

Die BNetzA hat am 5. Februar 2015 die vierte Ausschreibungsrunde für FFA eingeleitet. Gebotstermin ist der 1. April 2016. Zu diesem Gebotstermin werden die Zuschlagswerte nunmehr wieder im sog. Pay-as-bid-Verfahren ermittelt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 125 Megawatt. Der Höchstwert liegt bei 11,09 Cent pro Kilowattstunde.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/2987.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.