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Votum zur Entschädigung und Abschaltung von EEG-Anlagen bei Kapazitätserweiterung beschlossen - Schiedsspruch zu PV auf baulicher Anlage veröffentlicht - Strommarktgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VOTUM 2015/48 ZUR ENTSCHÄDIGUNG UND ABSCHALTUNG VON EEG-ANLAGEN BEI KAPAZITÄTSERWEITERUNG VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat mit dem Votum 2015/48 Rechtsfragen zur Entschädigung bei EEG-netzausbaubedingten Abschaltungen geklärt. In diesem Verfahren wurde entschieden, ob ein Ersatzanspruch auf die entgangene Einspeisevergütung bei netzausbaubedingten Abschaltungen von mehreren Windenergieanlagen besteht, wenn der EEG-Netzausbau (Trafoaustausch) zeitweise die Netzkapazität einschränkt und einen "Netzengpass" vorübergehend mitverursacht. Mit Einverständnis des BDEW, der einen Beisitzer in dem Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung entsandt hat, wird die Stellungnahme des BDEW zu den Rechtsfragen dieses Verfahrens veröffentlicht.

Sie können das Votum 2015/48 und die Stellungnahme des BDEW unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/48 abrufen.

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SCHIEDSSPRUCH ZU PV AUF EINER BAULICHEN ANLAGE VERÖFFENTLICHT

In dem schiedsrichterlichen Verfahren war zu entscheiden, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf einer zur Rekultivierung vorgesehenen ehemaligen Tagebaufläche erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 besteht und ob insbesondere die Vorhabensfläche eine nicht zur Solarstromerzeugung errichtete „sonstige bauliche Anlage“ im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 darstellt.

Sie können den anonymisierten Schiedsspruch unter https://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/2016/20 herunterladen.

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STROMMARKTGESETZ IM BUNDESGESETZBLATT VERÖFFENTLICHT

Am 29. Juli 2016 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 26. Juli 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Strommarktgesetz beinhaltet Änderungen zu einigen Vorschriften des EEG 2014. Darin wird u.a. das Exklusivitätsverhältnis zwischen der Förderung nach dem EEG 2014 und der Steuerbefreiung nach dem Stromsteuergesetz sowie die hieran anknüpfende Sanktion geregelt.

Weitere Informationen zum Strommarktgesetz stehen für Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/strommarktg bereit.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen.

Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht. Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
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10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.

Rundbrief der Clearingstelle EEG
https://www.clearingstelle-eeg.de/rundbrief