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Erstes Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen eingeleitet - Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des EEG 2017 und des KWKG 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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ERSTES EMPFEHLUNGSVERFAHREN ZU ANWENDUNGSFRAGEN DES MSBG FÜR EEG-ANLAGEN EINGELEITET

Die Clearingstelle EEG hat am 30. September 2016 das Empfehlungsverfahren 2016/26 eingeleitet, in dem verschiedene Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen geklärt werden. Mit diesem ersten Verfahren zum MsbG widmet sich die Clearingstelle EEG insbesondere Fragen der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb bei EEG-Anlagen sowie den Voraussetzungen zur Übernahme des Messstellenbetriebs durch EEG-Anlagenbetreiber und Dritte. Die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen haben bis zum 11. November 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Den Eröffnungsbeschluss mit den Verfahrensfragen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2016/26 abrufen.

Im Rahmen dieses Empfehlungsverfahrens wird am 26. Oktober 2016 in Berlin eine öffentliche Anhörung stattfinden, bei der die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen Gelegenheit haben, zu den Verfahrensfragen vorzutragen und zu diskutieren.

Hierbei ist eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die interessierte Fachöffentlichkeit vorgesehen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 19. Oktober 2016 als Zuhörer der öffentlichen Anhörung per E-Mail an post@clearingstelle-eeg.de an. Ob wir Ihre Anmeldung berücksichtigen können, werden wir Ihnen bis zum 19. Oktober 2016 per E-Mail mitteilen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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GESETZGEBUNGSVERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DES EEG 2017 UND DES KWKG 2016

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 26. September 2016 den Referentenentwurf für ein »Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung« vorgelegt. Durch das Gesetz sollen das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert werden. Die Länder und Verbände hatten bis zum 4. Oktober 2016 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Den Referentenwntwurf sowie die Stellungnahme der Clearingstelle EEG können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2017/aenderung1/material herunterladen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen.

Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht. Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.

Rundbrief der Clearingstelle EEG
https://www.clearingstelle-eeg.de/rundbrief