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Votum zur Flexibilitätsprämie veröffentlicht - Schiedsspruch zur nachträglichen Korrektur beschlossen - BNetzA veröffentlicht Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde nach EEG 2017 - Neues Web-Formular der BNetzA für Eigenversorger

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VOTUM ZUR FLEXIBILITÄTSPRÄMIE VERÖFFENTLICHT

Im Votum 2016/41 hat die Clearingstelle EEG unter anderem geklärt, ob der zehnjährige Förderzeitraum für die Flexibilitätsprämie mit der Mitteilung des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber begonnen hatte, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen der Flexibilitätsprämie noch nicht erfüllt waren.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2016/41 herunterladen.

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SCHIEDSSPRUCH ZUR NACHTRÄGLICHEN KORREKTUR BESCHLOSSEN

Im Schiedsspruch 2016/43 hat die Clearingstelle EEG entschieden, dass die Anlagenbetreiberin Nachzahlungen auf die EEG-Vergütung verlangen und der Netzbetreiber diese wälzen kann, obwohl die Anlagenbetreiberin die Nachberechnung erst nach dem 28. Februar des Folgejahres übermittelt hat.

Sie können den Schiedsspruch unter https://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/2016/43 herunterladen.

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BNETZA VERÖFFENTLICHT ERGEBNISSE DER 1. AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR FOTOVOLTAIKANLAGEN NACH DEM EEG 2017

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Februar 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaikanlagen ab 750 kW bekannt gegeben. Insgesamt sind 97 Gebote eingegangen, davon haben 38 Bieter mit einem Gebotsumfang von 200 MW einen Zuschlag erhalten.

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3409.

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BNETZA: NEUES WEB-FORMULAR FÜR MELDUNG DER EIGENVERSORGER

Die BNetzA stellt ein neues Web-Formular für die Datenmeldungen der Eigenversorger und sonstigen selbsterzeugenden Letztverbraucher auf ihren Seiten zur Verfügung. Dieses ist für die Meldung bis 28. Februar jeden Jahres zu nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3413.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.