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Konsultationsprozess zum Referentenentwurf des Mieterstromgesetzes eingeleitet - BMWi veröffentlicht Eckpunkte für technologieübergreifende Ausschreibungen - Generalzolldirektion veröffentlicht Informationspapier zur Stromsteuerbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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BMWI VERÖFFENTLICHT REFERENTENENTWURF ZUM MIETERSTROMGESETZ UND LEITET KONSULTATIONSPROZESS EIN

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 20. März 2017 seinen Referentenentwurf (RefE) zum Gesetz zur Förderung von Mieterstrom veröffentlicht und den Konsultationsprozess eingeleitet. Der RefE enthält u.a. Änderungen zu den Förderbestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017), die aus der Einführung eines Mieterstromzuschlags resultieren. Länder und Verbände haben bis zum 30. März 2017 (15:00 Uhr) Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Clearingstelle EEG wird ebenfalls Stellung nehmen und die Stellungnahme anschließend auf Ihrer Internetpräsenz veröffentlichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/mieterstromg/material.

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BMWI VERÖFFENTLICHT ECKPUNKTEPAPIER ZU GEMEINSAMEN AUSSCHREIBUNGEN VON WINDENERGIE- UND SOLARANLAGEN

Das BMWi hat am 3. März 2017 ein Eckpunktepapier für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen veröffentlicht. Es beinhaltet u.a. Informationen zum Gebotsvolumen, den Gebotsterminen sowie zu Ausschreibungsbedingungen und -verfahren.

Sie können das Eckpunktepapier unter https://www.clearingstelle-eeg.de/politisches-programm/3473 abrufen.

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INFORMATIONSPAPIER DER GENERALZOLLDIREKTION ZU STROMSTEUERBEFREIUNGEN ÖFFENTLICH

Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz veröffentlicht. Es enthält Hinweise zu den Wechselwirkungen zwischen Stromsteuerbefreiungen und Förderungen nach dem EEG und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016).

Sie können das Informationspapier unter https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3477 herunterladen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.