Direkt zum Inhalt

Referentenentwurf zur Änderung des EEG 2014 - Hinweisverfahren zu Solarmodulaustausch eröffnet - Entscheidung des BGH zum KWK-Bonus veröffentlicht - Beschluss der BNetzA zur Anpassung der "Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)" an das EEG 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Referentenentwurf "eines zweiten Gesetzes" zur Änderung des EEG 2014 veröffentlicht. Wir haben das zweite Hinweisverfahren zum Ersetzen von PV-Anlagen eröffnet. Darüber hinaus finden Sie auf unserer Internetpräsenz eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum KWK-Bonus und den Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Anpassung der "Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)" an das EEG 2014.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

EEG 2014 - "Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes"

Das BMWi hat den Referentenentwurf "eines zweiten Gesetzes" zur Änderung des EEG 2014 veröffentlicht. Damit soll u.a. die Liste 2 der Anlage 4 des EEG 2014 um die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie der Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen erweitert werden, so dass künftig stromkostenintensive Unternehmen dieser Branchen begünstigt werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2014/aenderung3/material.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hinweisverfahren 2015/7 - Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG (II) - eröffnet

Die Clearingstelle EEG hat am 13. April 2013 das Hinweisverfahren zu Meldefragen und dem Begriff des technischen Defekts beim Austausch von Solarmodulen eingeleitet. Die ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen haben Gelegenheit zur Stellungnahme zum Hinweisentwurf bis zum 13. Mai 2015.

Der Eröffnungsbeschluss ist unter https://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2015/7 abrufbar. Über den Abschluss des Hinweisverfahrens informieren wir Sie mit einem weiteren elektronischen Rundbrief.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Urteil des BGH zum KWK-Bonus

Der BGH hat in seinem Urteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 325/13 darüber entschieden, ob eine erhöhte Vergütung gem. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) nur dann zu zahlen ist, wenn die Biomasseanlage, in welcher der Strom erzeugt worden ist, erstmals nach dem 31. Dezember 2008 in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe der Anlage 3 des EEG 2009 betrieben worden ist.

Sie können die Entscheidung auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2731 einsehen.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

BNetzA-Beschluss zur Anpassung der "Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)" an das EEG 2014

Am 29. Januar 2015 hat die Beschlusskammer 6 der BNetzA im Festlegungsverfahren zur Anpassung der "Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)" an das EEG 2014 den Beschluss BK6-14-110 gefasst. Die Festlegung richtet sich an alle Marktbeteiligten, die an der Abwicklung der Prozesse zur Zuordnung einer Erzeugungsanlage zu aufnehmenden Lieferanten und zu Bilanzkreisen sowie an der Weitermeldung der für die EEG-Vermarktung erforderlichen Daten an den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber beteiligt sind.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/beschluss/2732.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
***********************************

Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien
(Trägerin)
GF: Christine Kruczynski | Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE
255468643
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
kann keine Haftung übernommen werden.

Rundbrief der Clearingstelle EEG