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Hinweis 2017/6 zum Vertrauensschutz für WEA bei geänderter BImSchG-Genehmigung im EEG 2017 verabschiedet

<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>

<p>die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgende Sondermeldung zusammengestellt:</p>

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<p>HINWEIS 2017/6 ZUM VERTRAUENSSCHUTZ FÜR WEA BEI GEÄNDERTER BIMSCHG-GENEHMIGUNG IM EEG 2017 VERABSCHIEDET</p>

<p>Die Clearingstelle EEG hat am 30. Mai 2017 den Hinweis 2017/6 beschlossen.</p>

<p>Darin wurde geklärt,<br />
- ob die BImSchG-Genehmigung nach § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EEG 2017 bereits vor dem 1. Januar 2017 dem Empfänger zugegangen sein musste, um die vertrauensschützende Wirkung auszulösen,<br />
- ob und ggf. welche nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Änderungen zwischen dem 31. Dezember 2016 und dem 1. Januar 2019 an bereits vor dem 1. Januar 2017 nach dem BImSchG genehmigten WEA den Vertrauensschutz nach § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EEG 2017 entfallen lassen sowie<br />
- welche Darlegungspflichten Betreiberinnen und Betreiber treffen, für deren WEA eine Änderung der BImSchG-Genehmigung vor dem 1. Januar 2019 erfolgte.</p>

<p>Den Hinweis können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2017/6 herunterladen.</p>

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<p>Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.</p>

<p>Besuchen Sie unsere Datenbank auf <a href="https://www.clearingstelle-eeg.de">https://www.clearingstelle-eeg.de</a>. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.</p>

<p>Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!</p>

<p>Für die Clearingstelle EEG</p>

<p>Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
***********************************</p>

<p>Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
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<p>RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)<br />
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>

<p>Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.</p>