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Weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht - NEMoG und Mieterstromgestz im BGBl verkündet - UBA veröffentlicht RefE einer VO zu Einrichtung des Regionalnachweisregisters

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VOTUM 2017/1 ZUR ANLAGENZUSAMMENFASSUNG BEI GEBÄUDE-PV (XLVI) VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat das Leitsatzvotum 2017/1 vom 16. Juni 2017 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Solarstromanlagen auf mehreren Gebäuden gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 i.V.m. § 100 Abs. 1 Nr. 10 c) EEG 2014 zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2017/1 abrufen.

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NEMOG UND MIETERSTROMGESETZ IM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET

Am 21. und am 24. Juli 2017 wurden das Netzentgeltmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 17. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Beide Gesetze enthalten unter anderem Änderungen zum EEG 2017.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2017.

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REFE EINER VERORDNUNG ZUR EINRICHTUNG DES REGIONALNACHWEISREGISTERS

Das Umweltbundesamt hat am 17. Juli 2017 seinen Referentenentwurf (RefE) einer Verordnung zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters und zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters öffentlich bekannt gemacht und den Konsultationsprozess eingeleitet.

Nähere Informationen sind unter https://www.clearingstelle-eeg.de/hkrndv/material abrufbar.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.