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Fünfte Änderung des EEG 2017 in Kraft getreten - Votum zur Wärmemengenmessung und zu Nachweisfragen beim KWK-Bonus veröffentlicht - BNetzA: Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement (Version 3.0) veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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FÜNFTE ÄNDERUNG DES EEG 2017 IN KRAFT GETRETEN

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und damit die fünfte Änderung des EEG 2017 ist am Donnerstag, den 28. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Freitag, den 29. Juni 2018 in Kraft getreten.

Das Gesetz ändert den § 104 EEG 2017 dahingehend, dass die Aussetzung der Sonderregelung für Bürgerenergie bei Windenergieanlagen an Land auf alle Ausschreibungen bis Mitte 2020 verlängert wird.

Nähere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2017/aenderung5/ nachlesen.

Unsere aktualisierte Arbeitsausgabe zum EEG 2017 können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2017/arbeitsausgabe abrufen.

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VOTUM ZUR WÄRMEMENGENMESSUNG UND ZU NACHWEISFRAGEN BEIM KWK-BONUS VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurde geklärt, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus des EEG 2009 für die Strommengen hat, die gekoppelt mit messtechnisch nicht erfassten und daher rechnerisch ermittelten Wärmemengen erzeugt werden. Des Weiteren wurde geprüft, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung des sog. NawaRo-Bonus des EEG 2009 für die der Leistung über 0,5 MW zuzuordnenden Strommengen hat.

Das Votum und die Stellungnahmen der hinzugezogenen Interessengruppen sind unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/11 abrufbar.

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BNETZA: LEITFADEN ZUM EEG-EINSPEISEMANAGEMENT (VERSION 3.0) VERÖFFENTLICHT

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. Juni 2018 eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement (Version 3.0) veröffentlicht.

Weitere Informationen hierzu sowie den aktualisierten Leitfaden können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/politisches-programm/2250 abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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Clearingstelle EEG|KWKG
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Tel 030 2061416-0
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.