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Wissenschaftliche Mitarbeit und Referent für Finanzen gesucht | Votum zu Anlagenbegriff und Inbetriebnahme bei Aufspaltung einer Biogasanlage veröffentlicht | Schiedsspruch zu den Rechtsfolgen bei Meldeverstößen von EEG-2009-Solaranlagen veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

WISSENSCHAFTLICHER MITARBEITER GESUCHT

Die Clearingstelle sucht ab sofort ein einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m/d) mit juristischem Hintergrund in Teilzeit (20 bis 30 Wochenstunden). Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

Nähere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellenangebot/wimi_juristisch nachlesen.

REFERENT FÜR FINANZEN UND CONTROLLING GESUCHT

Die Clearingstelle sucht ab sofort einen Referenten (w/m/d) für Finanzen und Controlling idealerweise in Vollzeit. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

Nähere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellenangebot/referent_finanzen nachlesen.

VOTUM 2018/47 ZU ANLAGENBEGRIFF UND INBETRIEBNAHME BEI AUFSPALTUNG EINER BIOGASANLAGE AM SELBEN STANDORT VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu klären, ob die verfahrensgegenständliche Biogasanlage durch verschiedene Umbauarbeiten in zwei Anlagen aufgespalten wurde (im Ergebnis bejaht) und welche Inbetriebnahmedaten die Anlagen erhalten – z. B., ob beide Anlagen das Inbetriebnahmedatum der Ursprungsanlage fortführen (Letzteres bejaht).

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/47 abrufen.

SCHIEDSSPRUCH 2019/17 ZU DEN RECHTSFOLGEN BEI MELDEVERSTÖẞEN VON EEG-2009-SOLARANLAGEN VERÖFFENTLICHT

(entgegen OLG Hamm, Urteil vom 10. Mai 2019 – 30 U 425/18)

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die abgemilderte Sanktion in § 52 Absatz 3 Nummer 1 EEG 2017 (Vergütungsverringerung um 20 %) gemäß der Übergangsbestimmungen des EEG 2017 in der Fassung ab 21. Dezember 2018 auch auf Solaranlagen anwendbar ist, die in dem zeitlichen Geltungsbereich des EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind (EEG-2009-Solaranlagen).

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/17 abrufen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG