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Die Clearingstelle mit neuer Doppelspitze | Clearingstelle sucht Mitarbeiter | Mehrere Arbeitsergebnisse der Clearingstelle veröffentlicht | BMWi veröffentlicht Mieterstrombericht zum EEG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

DIE CLEARINGSTELLE MIT NEUER DOPPELSPITZE

Ab dem 1. Oktober 2019 übernehmen Sönke Dibbern und Dr. Martin Winkler die Leitung der Clearingstelle EEG|KWKG sowie die Geschäftsführung der RELAW GmbH, der Trägerin der Clearingstelle. Sie lösen damit Dr. Michael Paul ab, der diese Positionen seit April dieses Jahres übergangsweise inne hatte.

Sönke Dibbern und Dr. Martin Winkler sind beide seit der Gründung der Clearingstelle im Jahr 2007 in der Clearingstelle tätig. Sie werden als gleichberechtigte Leiter mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten agieren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/5054.

CLEARINGSTELLE SUCHT MITARBEITER

Die Clearingstelle sucht ab sofort einen Referenten (w/m/d) für Finanzen und Controlling idealerweise in Vollzeit. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

Nähere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellenangebot/referent_finanzen nachlesen.

Die Clearingstelle sucht ebenfalls ab sofort einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m/d) mit juristischem Hintergrund in Teilzeit (20 bis 30 Wochenstunden). Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

Diese Stellenausschreibung finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellenangebot/wimi_juristisch.

VOTUM 2018/47 ZU ANLAGENBEGRIFF UND INBETRIEBNAHME BEI AUFSPALTUNG EINER BIOGASANLAGE AM SELBEN STANDORT VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu klären, ob die verfahrensgegenständliche Biogasanlage durch verschiedene Umbauarbeiten in zwei Anlagen aufgespalten wurde (im Ergebnis bejaht) und welche Inbetriebnahmedaten die Anlagen erhalten – z. B., ob beide Anlagen das Inbetriebnahmedatum der Ursprungsanlage fortführen (Letzteres bejaht).

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/47 abrufen.

MEHRERE SCHIEDSSPRÜCHE ZU DEN RECHTSFOLGEN BEI MELDEVERSTÖẞEN VON EEG-2009-SOLARANLAGEN VERÖFFENTLICHT

(entgegen OLG Hamm, Urteil vom 10. Mai 2019 – 30 U 425/18)

In den schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle – wie bereits im schiedsrichterlichen Verfahren 2019/17 – zu klären, ob die abgemilderte Sanktion in § 52 Absatz 3 Nummer 1 EEG 2017 (Vergütungsverringerung um 20 %) gemäß der Übergangsbestimmungen des EEG 2017 in der Fassung ab 21. Dezember 2018 auch auf Solaranlagen anwendbar ist, die in dem zeitlichen Geltungsbereich des EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind (EEG-2009-Solaranlagen).

Zum:

Schiedsspruch 2019/15: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/15,

Schiedsspruch 2019/20: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/20,

Schiedsspruch 2019/29: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/29,

Schiedsspruch 2019/30: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/30.

ZWEI SCHIEDSSPRÜCHE ZUR INBETRIEBNAHME VON PV-ANLAGEN UNTER DEM EEG 2012 (ORTSFESTIGKEIT) VERÖFFENTLICHT

In den schiedsrichterlichen Verfahren 2018/41 und 2018/42 hatte die Clearingstelle zu klären, wann mehrere Solaranlagen im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind. Insbesondere war zu entscheiden, ob die Inbetriebnahme bereits durch einen „Glühlampentest” erfolgte oder erst mit der Anbringung der Solaranlagen auf den jeweiligen Dachflächen und ob es sich bei dem Glühlampentest um eine Vorratsinbetriebnahme handelte.

Die Schiedssprüche können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2018/41 und https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2018/42 abrufen.

BMWI VERÖFFENTLICHT MIETERSTROMBERICHT

Am 12. September 2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den "Mieterstrombericht nach § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017". Der gemäß § 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorzulegende Bericht enthält insbesondere Informationen zum Zubau von Solaranlagen, deren Betreiber einen Mieterstromzuschlag erhalten, das räumliche Verhältnis von Erzeugungs- und Verbrauchsgebäuden und die mit dem Mieterstromzuschlag verbundenen Kosten. 

Den Mieterstrombericht können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/politisches-programm/5046 abrufen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG