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34. Fachgespräch: Auswirkungen des Europarechts auf das EEG, KWKG und MsbG | Empfehlung zu Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3) veröffentlicht | Schiedsspruch zur Einhaltung der 70 %-Grenze des EinsMan durch Ost-West-Ausrichtung der PV-Module veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

34. FACHGESPRÄCH „AUSWIRKUNGEN DES EUROPARECHTS AUF EEG, KWKG UND MSBG“

Die Clearingstelle wird am 18. November 2019 in Berlin-Mitte ihr 34. Fachgespräch zum Thema „Auswirkungen des Europarechts auf EEG, KWKG und MsbG“ durchführen. Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/34. Der Teilnahmebeitrag für dieses Fachgespräch beträgt 150,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Weitere Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Onlineformular unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraeche/anmeldung.

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 4. November 2019 unter dem o.g. Link an. Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt!

EMPFEHLUNG 2018/33 ZU ANWENDUNGSFRAGEN DES MSBG (TEIL 3) VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 das dritte Empfehlungsverfahren (2018/33) zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) beschlossen. In dem Verfahren wird geklärt:

  • welche Rechtsfolgen nach EEG, KWKG und MsbG für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber eintreten, wenn nachweislich die Anforderungen an einen einwandfreien Messstellenbetrieb nach Maßgabe des MsbG nicht eingehalten werden,
     
  • insbesondere ob dies Auswirkungen auf die Zahlungsansprüche aus dem EEG oder dem KWKG hat und ob der (vorrangige) Netzanschluss bzw. eine etwaige spätere Trennung der Anlage vom Netz davon betroffen ist.

Sie können die Empfehlung unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/empfv/2018/33 herunterladen.

SCHIEDSSPRUCH 2019/4 ZUR EINHALTUNG DER 70 %-GRENZE DES EINSPEISEMANAGEMENTS DURCH OST-WEST-AUSRICHTUNG DER PV-MODULE VERÖFFENTLICHT

In dem Verfahren hatte das Schiedsgericht zu klären, ob die 70-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EEG 2012 schon dadurch eingehalten ist, dass die Solaranlage des Schiedsklägers durch die Ausrichtung der Module sowohl nach Westen als auch nach Osten aufgrund der in Deutschland vorkommenden Sonnenstände ihre Maximalleistung nicht erreichen kann und ein nennenswerter Eigenverbrauch stattfindet.

Neben der Frage, ob dies im Grundsatz überhaupt möglich ist, war zu klären, ob die Voraussetzung auch im konkreten Fall vorlag.

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/4 abrufen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG