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Schiedsspruch zum Flex-Zubau bei Satelliten-BHKW veröffentlicht | Höhe der EEG-Umlage 2020 | BMWi: Aufgabenliste zur Stärkung der Windenergie an Land

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

SCHIEDSSPRUCH 2019/22 ZUM FLEX-ZUBAU BEI SATELLITEN-BHKW VERÖFFENTLICHT

In diesem Verfahren hatte das Schiedsgericht u.a. zu klären, ob das Satelliten-BHKW des Schiedsklägers eine eigenständige EEG-Anlage ist, ob diese Anlage durch die zur Flexibilisierung hinzugebauten BHKW (sog. Flex-BHKW) erweitert wird und ob für die in den Flex-BHKW flexibel bereitgestellte Leistung die Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen in Anspruch genommen werden kann.

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/22 abrufen.

HÖHE DER EEG-UMLAGE 2020

Die EEG-Umlage für das Jahr 2020 beträgt 6,756 ct/kWh (Vorjahr: 6,405 ct/kWh).

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/5066.

BMWI VERÖFFENTLICHT AUFGABENLISTE ZUR STÄRKUNG DES AUSBAUS DER WINDENERGIE AN LAND

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichte am 7. Oktober 2019 eine "Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechts­sicherheit für die Windenergie an Land" mit Maßnahmen zur Schaffung von mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit für Windenergieprojekte.

Das Maßnahmenpapier finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/politisches-programm/5067.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG