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Votum zum Anlagenbegriff bei Geothermie veröffentlicht | Votum zur Einordnung eines Fermenters für KWK-Bonus veröffentlicht | Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM 2018/49 ZUM ANLAGENBEGRIFF BEI GEOTHERMIE VERÖFFENTLICHT

In dem Votum 2018/49 mit grundsätzlicher Bedeutung hat die Clearingstelle erstmals den Anlagenbegriff bei Geothermieanlagen geklärt.

Anlass hierzu war ihre Entscheidung, dass es sich bei der geplanten Inbetriebsetzung eines neu zu errichtenden Kraftwerks um eine Inbetriebnahme im Sinne von § 3 Nr. 30 EEG 2017 handelt und für den darin erzeugten Strom ein Vergütungsanspruch nach § 45 Abs. 1 EEG 2017 besteht. Dies war streitig, da das neue Kraftwerk geothermische Wärme aus einem Thermalwasserkreislauf beziehen sollte, aus dem bereits zuvor ein anderes Kraftwerk geothermische Wärme bezogen hatte.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/49 herunterladen.

VOTUM 2019/26 ZUR EINORDNUNG EINES FERMENTERS FÜR KWK-BONUS VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat das Votum 2019/26 mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Einordnung des Fermenters für den KWK-Bonus" beschlossen. Insbesondere wurde die Frage beantwortet, ob bei einer Anlage, die zudem keine Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr aufweist, auch die für den Fermenter genutzten Strom- und Wärmemengen für den KWK-Bonus angerechnet werden können.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/26 herunterladen.

ERGEBNISSE DER AUSSCHREIBUNGEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND FÜR SOLARANLAGEN VERÖFFENTLICHT

Die BNetzA hat am 18. Oktober 2019 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2019. 

Bei Windenergieanlagen an Land liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 6,20 ct/kWh. Die Ausschreibung war erneut deutlich unterzeichnet.

Für Solaranlagen beträgt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag 4,90 ct/kWh. Die Ausschreibung war erneut deutlich überzeichnet.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/5082.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG