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9. Änderung des EEG 2017 sowie 7. Änderung des KWKG 2016 | Stellungnahmen im Votumsverfahren zur Bestimmung der Höchstbemessungsleistung bei Drosselung veröffentlicht | Ausschreibungsergebnisse für Biomasse sowie für gemeinsame Ausschreibungen öffentlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

9. ÄNDERUNG DES EEG 2017 SOWIE 7. ÄNDERUNG DES KWKG 2016

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen ist gestern, am 25. November 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ändert das EEG 2017 neunmalig sowie das KWKG 2016 siebtmalig.

Die Änderungen im EEG und KWKG betreffen vor allem die Eigenversorgung bei KWK-Anlagen von mehr als 1 bis einschließlich 10 MW.

Die Änderungen treten teilweise zum 1. Januar 2017 bzw. 1. Januar 2019 rückwirkend, grundsätzlich aber zum 26. November 2019 in Kraft.

Nähere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/5180 nachlesen.

Unsere aktualisierte Arbeitsausgabe zum EEG 2017 können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2017/arbeitsausgabe abrufen,
unsere aktualisierte Arbeitsausgabe zum KWKG 2016 unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/kwkg2016/arbeitsausgabe.

STELLUNGNAHMEN IM VOTUMSVERFAHREN ZUR BESTIMMUNG DER HÖCHSTBEMESSUNGSLEISTUNG BEI DROSSELUNG VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat am 11. September 2019 ein Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Bestimmung der Höchstbemessungsleistung bei Leistungsdrosselung" eingeleitet. Insbesondere wird die Frage behandelt, ob bei einer Anlage, die aufgrund von genehmigungsrechtlichen Vorgaben zum maßgeblichen Stichtag am 31. Juli 2014 in ihrer Leistung gedrosselt gefahren wurde, diese gedrosselte Leistung für die Ermittlung der Höchstbemessungsleistung zugrundezulegen ist.

Die Stellungnahmen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/48 herunterladen.

ERGEBNISSE DER AUSSCHREIBUNGEN FÜR BIOMASSE SOWIE DER GEMEINSAMEN AUSSCHREIBUNGEN VON WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND SOLARANLAGEN VERÖFFENTLICHT

Die BNetzA hat am 25. November 2019 die Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasse und der 2. gemeinsamen Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. bzw. 4. November 2019. 

Bei Biomasse liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 12,47 ct/kWh. Die Ausschreibung war deutlich unterzeichnet.

Für die gemeinsame Ausschreibung von Windenergie an Land und Solaranlagen beträgt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag 5,40 ct/kWh

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/5181.
 


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG