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Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht | Votum zur Ausfallvergütung veröffentlicht | BSI zertifiziert drittes Smart Meter Gateway – Rollout beginnt Anfang 2020 | Clearingstelle im Winterschlaf

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM 2019/27 ZUR ANLAGENZUSAMMENFASSUNG BEI GEBÄUDE-PV VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlagen eines Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von insgesamt ca. 0,6 kWp, die im Mai 2017 in Betrieb genommen worden sind, mit den Solaranlagen eines anderen Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von insgesamt ca. 9,9 kWp, die im Juli 2016 in Betrieb genommen worden sind, gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 zusammenzufassen sind.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/27 herunterladen.

VOTUM 2018/43 ZUR AUSFALLVERGÜTUNG UND PFLICHT ZU ERSTMELDUNG IM EEG 2014 VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren entschied die Clearingstelle, ob die Anlagenbetreiberin nach dem EEG 2014 einen Anspruch auf die Ausfallvergütung hat, wenn die Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW im Dezember 2014 nach § 100 Abs. 3 EEG 2014 in Betrieb genommenen worden war, aber der Einstieg in die Direktvermarktung erst am 1. März 2015 erfolgen konnte.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/43 herunterladen.

DRITTES SMART METER GATEWAY ZERTIFIZIERT – ROLLOUT BEGINNT ANFANG 2020

Am 19. Dezember 2019 zertifizierte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das dritte Smart Meter Gateway. Damit ist der nächste Schritt für den verpflichtenden Rollout der Smart Meter getan, da nun die hierfür notwendige Bedingung, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme am Markt anbieten, erfüllt ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/5232

CLEARINGSTELLE IM WINTERSCHLAF

Die Clearingstelle ist ab dem 21. Dezember 2019 im Winterschlaf und ab dem 2. Januar 2020 eingeschränkt erreichbar. Ab dem 6. Januar 2020 sind wir gerne wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen bis dahin einen besinnlichen Ausklang des Jahres 2019 und einen guten Start in das neue Jahr!


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG