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Votum 2019/52 zur Mitteilungspflicht der Veräußerungsform bei erstmaliger Einspeisung | Votum 2019/48 zur Bestimmung der Höchstbemessungsleistung bei Drosselung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM 2019/52 MITTEILUNGSPFLICHT DER VERÄUẞERUNGSFORM BEI ERSTMALIGER EINSPEISUNG

Die Clearingstelle hat sich in dem Votumsverfahren mit der Frage befasst, ob eine Sanktion gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EEG 2017 des Netzbetreibers gerechtfertigt war, weil der Anlagenbetreiber diesem nicht vor Ersteinspeisung mitgeteilt hat, dass er für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machte.

Ebenso behandelt das Votum die Frage, ob den Netzbetreiber bezüglich der Mitteilungspflicht Hinweis- oder Informationspflichten trafen.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/52 herunterladen.

VOTUM 2019/48 ZUR BESTIMMUNG DER HÖCHSTBEMESSUNGSLEISTUNG BEI DROSSELUNG

Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Bestimmung der Höchstbemessungsleistung bei Drosselung" beschlossen. Insbesondere wurde die Frage beantwortet, ob als „installierte Leistung” i.S.v. § 101 Abs. 1 Satz 3 EEG 2017 für die Biogasanlage die zum maßgeblichen Zeitpunkt gedrosselte Leistung heranzuziehen ist.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/48 herunterladen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG