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Gesetzesentwurf zur zehnten Änderung des EEG 2017 | Stellungnahme der BNetzA im Votumsverfahren 2019/38 zur EEG-Umlage bei Speichern mit Netztrennung veröffentlicht | BNetzA veröffentlicht Ausschreibungsergebnisse für Biomasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

GESETZESENTWURF ZUR ZEHNTEN ÄNDERUNG DES EEG 2017

Die Bundesregierung hat im Kabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf beschlossen. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zur Abschaffung des Privilegs von Bürgerenergiegesellschaften, auch ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land teilzunehmen.

Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf können Sie unter https:/www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/5409 abrufen.

STELLUNGNAHME DER BNETZA IM VOTUMSVERFAHREN 2019/38 ZUR EEG-UMLAGE BEI SPEICHERN MIT NETZTRENNUNG VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "EEG-Umlage bei Speicher mit Netztrennung" wird insbesondere die Frage behandelt, ob bei einer  zeitweisen Netztrennung der Stromerzeugungsanlage und des Speichers durch Trennschaltung die Voraussetzungen einer "Inselanlage" nach § 61a Nr. 2 EEG 2017  vorliegen können, die zu einer Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage führen.

Die Stellungnahme der BNetzA können Sie nun unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/38 herunterladen.

BNETZA VERÖFFENTLICHT AUSSCHREIBUNGSERGEBNISSE FÜR BIOMASSE

Die BNetzA hat am 29. April 2020 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. April 2020. 
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag liegt bei 13,99 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 16,40 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 10,28 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/5410.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

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