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Anmeldefrist für das 36. Fachgespräch endet morgen | Votum zur Erweiterung einer PV-Bestandsanlage | Schiedsspruch zur Indienststellungsfrist von DV-Fernsteuereinrichtungen | Votum zum Austausch von defekten PV-Modulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

BIS MORGEN FÜR DAS 36. (VIRTUELLE) FACHGESPRÄCH ANMELDEN

Die Clearingstelle wird am 6. August 2020 ihr 36. Fachgespräch zum Thema "KWKG-Novelle 2020" durchführen. Das Fachgespräch findet in verkürzter Form und virtuell per Videokonferenz statt.

Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/36.

Die Teilnahme ist kostenlos. Dennoch ist eine vorherige Anmeldung notwendig, da die Anzahl der Teilnahmeplätze begrenzt ist.

Bitte registrieren Sie sich spätestens bis morgen, 28. Juli 2020. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/36.

VOTUM 2020/14 – ERWEITERUNG VON EINER PV-BESTANDSANLAGE IM EEG 2017

In dem Votumsverfahren war durch die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei dem Zubau von PV-Modulen zu einer Bestandsanlage nach dem § 61e EEG 2017 um eine Erweiterung nach dem § 61e Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EEG 2017 handelt (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob der Zubau von Stromerzeugungsanlagen eine Erweiterung darstellt und ob mehrere Stromerzeugungsanlagen gleichzeitig erweitert werden können.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2020/14 abrufen.

SCHIEDSSPRUCH 2019/23 – FRIST ZUR INDIENSTSTELLUNG DER DV-FERNSTEUERUNGSEINRICHTUNGEN

In dem schiedsrichterlichen Verfahren war durch die Clearingstelle zu klären, ob die Frist zur Ausstattung der Anlage mit einer Fernsteuerungseinrichtung für die Direktvermarktung (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EEG 2017) bereits vor dem Netzanschluss der Anlage zu laufen beginnt.

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/23 herunterladen.

VOTUM 2019/35 – AUSTAUSCH VON DEFEKTEN PV-MODULEN (IV) 

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben (Ersatzanlage), zu dem im Juni 2010 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein "Defekt" im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/35 abrufen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG