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37. Fachgespräch der Clearingstelle – "Das EEG 2021" | Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

37. FACHGESPRÄCH DER CLEARINGSTELLE – "DAS EEG 2021"

Am Mittwoch, den 2. September 2020, wird die Clearingstelle ihr 37. Fachgespräch zum Thema "Das EEG 2021" durchführen. Dieses Fachgespräch findet als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

Sie können zwischen zwei Teilnahmeoptionen wählen:

  • als Präsenzteilnahme vor Ort (pro Person 160,00 € netto für Vollzahler)
  • Teilnahme über Liveübertragung (pro Person 100,00 € netto für Vollzahler)

Da die Zahl der Teilnahmeplätze für den Präsenztermin aufgrund der aktuell geltenden Vorschriften begrenzt ist, bitten wir Sie, sich möglichst früh, spätestens jedoch bis zum 17. August 2020, anzumelden.

Das Anmeldeformular sowie das detaillierte Programm finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/37.

ERGEBNISSE DER AUSSCHREIBUNGEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND FÜR SOLARANLAGEN

Die BNetzA hat die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und der 4. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Juli 2020. Veröffentlicht wurden bisher nur die Zahlen zur eingegangenen Gebotsmenge. Die Zuschlagsentscheidung selbst wird zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Damit beginnen die Fristen nicht zu laufen.

Bei Windenergieanlagen an Land liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 6,14 ct/kWh.

Für Solaranlagen beträgt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag 5,18 ct/kWh.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/5596.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG