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37. Fachgespräch am 2. September 2020 – Thema und Programm geändert | BVerfG über WindSeeG: Wegen fehlender Ausgleichsregelung teilweise verfassungswidrig

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

37. FACHGESPRÄCH AM 2. SEPTEMBER 2020 – THEMA UND PROGRAMM GEÄNDERT

Jüngsten Pressemeldungen zufolge soll die EEG-Novelle 2021 erst am 23. September 2020 vom Bundeskabinett beschlossen werden und damit deutlich später, als lange Zeit erwartet.

Wir haben uns daher schweren Herzens entschlossen, das Programm für das 37. Fachgespräch kurzfristig zu ändern, ohne dabei die bevorstehende Novelle völlig aus den Augen zu verlieren: In der Rückschau auf 20 Jahre EEG werden hochkarätige Fachleute aus Wissenschaft und Praxis sowohl die erfolgreichen Elemente des EEG würdigen als auch die weniger gut gelungenen Regelungen kritisch in den Blick nehmen, um daraus Erkenntnisse für die anstehende Novelle (und später folgende) zu gewinnen.

Das überarbeitete Programm können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/37 nachlesen.

Die Änderungen des EEG 2021 werden wir anschließend beim 38. Fachgespräch am 12. November 2021 mit Ihnen diskutieren, bitte merken Sie sich den Termin bereits vor (eine Anmeldung für das 38. Fachgespräch ist momentan noch nicht möglich).

Sollten Sie sich bereits angemeldet haben und nun aufgrund der Programmänderung Ihre Anmeldung stornieren wollen, ist das kostenlos möglich. Wenn Sie nicht mehr am 37. Fachgespräch teilnehmen möchten, dann teilen Sie uns dies bitte idealerweise bis Freitag, den 28. August 2020, mit. Hierzu genügt eine E-Mail an post@clearingstelle-eeg-kwkg.de mit dem Betreff "37. Fachgespräch - Stornierung".

Wir bitten um Verständnis für die notwendige Programmänderung und hoffen, dass Sie an Ihrer Teilnahme festhalten oder sich noch für die Liveübertragung anmelden.

BVERFG ÜBER WINDSEEG: WEGEN FEHLENDER AUSGLEICHSREGELUNG TEILWEISE VERFASSUNGSWIDRIG

Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2020 (1 BvR 1679/17) über zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Vorschriften des Windenergie-auf-See-Gesetzes gerichtet haben.

Während bis zum Inkrafttreten des Windenergie-auf-See-Gesetzes Offshore-Windparks nach Prioritätsgesichtspunkten ohne förmliche planerische Grundlage und ohne systematische Koordination der Netzanbindung zugelassen wurden, erfolgt nach neuer Rechtslage eine staatliche Voruntersuchung für die in einem Flächenentwicklungsplan festgelegte Flächen.

Die Beschwerdeführerinnen beantragten und erhielten zum Teil vor Inkrafttreten der neuen Rechtslage Zulassungen von Offshore-Windparks. Sie sahen sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt, dass der Verfahrensstand, den sie nach altem Recht erreicht hatten, unter dem Windenergie-auf-See-Gesetz rechtlich bedeutungslos wurde, ohne dass ihnen insoweit ein Ausgleich gewährt wurde.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG