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Votumsverfahren zum Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom: Stellungnahmen veröffentlicht | Runder Tisch zu Anwendungsfragen von § 50a Abs. 1 Satz 2 EEG 2021 | Hinweis der BNetzA zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUMSVERFAHREN ZUM KRAFTWERKSEIGENVERBRAUCH BEI PUMPENSTROM: STELLUNGNAHMEN VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat am 21. April 2020 ein Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema “Nettostromerzeugung und Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom“ eingeleitet.

Die von den Parteien benannten Interessengruppen sowie die Bundesnetzagentur haben zu den Fragen im Verfahren jeweils eine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahmen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2020/19 herunterladen.

RUNDER TISCH "ANWENDUNGSFRAGEN VON § 50A ABS. 1 SATZ  2 EEG 2021 – FLEXIBILISIERUNG VON BIOGASBESTANDSANLAGEN"

Die Clearingstelle moderiert im April und Mai 2021 einen Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Biogasbranche, der Netzbetreiber sowie aus Wissenschaft und Forschung.

Aufgabe des Runden Tisches ist es, mit den beteiligten Stakeholdern einen Branchenkonsens zu erarbeiten, wie mit § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 verfahren werden kann.

Über die Ergebnisse des Runden Tisches halten wir Sie mit unserem Rundbrief auf dem Laufenden.

HINWEIS 2021/2 DER BNETZA ZUR KAUFMÄNNISCH-BILANZIELLEN EINSPEISUNG

Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2021 ihren Hinweis 2021/2 zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur gibt mit dem Hinweis ihr Grundverständnis zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung – insbesondere unter dem EEG und dem KWKG – wieder.

Weiter Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/politisches-programm/5952.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG