Direkt zum Inhalt

Runder Tisch zu § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 erfolgreich abgeschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

RUNDER TISCH ZU § 50a ABSATZ 1 SATZ 2 EEG 2021 ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat heute die Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die der
Runde Tisch zur Anwendung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 - Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen - beschlossen hat. Dem voraus gingen zwei Sitzungen des Runden
Tisches unter der Moderation der Clearingstelle am 28. April und am 6. Mai 2021.

Die Handlungsempfehlungen enthalten zum einen einen von allen Beteiligten - unter Einschluss der Clearingstelle EEG|KWKG - getragenen Vorschlag, wie § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 durch eine klarstellende Gesetzesänderung in der Praxis einfacher angewendet werden kann, um für die Flexibilisierung der Biogasbestandsanlagen mehr Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen. Zum anderen schlagen die am Runden Tisch vertretenen Akteure weitergehende gesetzliche Änderungen vor, indem der Anspruch auf Flexibilitätszuschlag für die bereits mit der Flexibilitätsprämie geförderte Anlagenleistung nicht gestrichen, sondern „mit Augenmaß“ gekürzt wird.

Sie können die Handlungsempfehlungen hier nachlesen:

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/5994


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG