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Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 in Kraft getreten | Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für Solaranlagen des ersten Segmentes sowie der ersten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des zweiten Segmentes

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VERORDNUNG ZUR UMSETZUNG DES EEG 2021 UND WEITERER ENERGIERECHTLICHER VORSCHRIFTEN IN KRAFT GETRETEN

Die Verordnung ändert unter anderem die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV), die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) und die Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV).

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/6059.

ERGEBNISSE DER ZWEITEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2021 FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS

Die BNetzA hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 15. Juli 2021 - also am 22. Juli 2021 - als bekanntgegeben anzusehen.

Bei Solaranlagen des ersten Segments liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 5,00 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/6055.

ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2021 FÜR SOLARANLAGEN DES ZWEITEN SEGMENTS

Die BNetzA hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Solaranlagen des zweiten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 15. Juli 2021 - also am 22. Juli 2021 - als bekanntgegeben anzusehen.

Bei Solaranlagen des zweiten Segments liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 6,88 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/6056.


Feedback erwünscht! Wir freuen uns, wenn Sie uns Rückmeldung zu unserer Arbeit geben. Sie helfen uns damit, unsere Angebote weiter zu verbessern. Hier geht’s zur kurzen Befragung: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rueckmeldung.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG