Direkt zum Inhalt

Votum zur Erneuerung und Neuinbetriebnahme einer Biogasanlage | Votum zur Neuschaffung und Inbetriebnahme einer Biogasanlage | 41. Fachgespräch: Programm veröffentlicht | Gesetz zu unionsrechtlichen Vorgaben und Wasserstoffnetze

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM ZUR ERNEUERUNG UND NEUINBETRIEBNAHME EINER BIOGASANLAGE GEM. § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hatte in diesem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zu klären, ob
die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin im Jahr 2008 gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 erneuert und neu in Betrieb genommen wurde - weiterhin, ob und für welche Zeiträume die Vergütung entsprechend angepasst werden kann. Insbesondere war zu klären, wie sich auswirkt, dass die Anlagenbetreiberin der Netzbetreiberin erstmals im Jahr 2018 die Umstände der Erneuerung mitgeteilt und die Neuinbetriebnahme geltend gemacht hat.

Das Votum können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2020/62-IV herunterladen.

VOTUM ZUR NEUSCHAFFUNG UND INBETRIEBNAHME EINER BIOGASANLAGE GEM. § 3 Nr. 1 und Nr. 5 EEG 2009 VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat in dem Votumsverfahren geklärt, ob die Anlagenbetreiberin am Standort
ihrer Bestandsanlage gemäß § 3 Nr. 1 und Nr. 5 EEG 2009 eine Neuanlage geschaffen und in
Betrieb genommen hat und ggf. für welche Zeiträume die Vergütung anzupassen ist.

Das Votum können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/37 herunterladen.

41. FACHGESPRÄCH: PROGRAMM VERÖFFENTLICHT

Am Dienstag, den 7. September 2021, findet das 41. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG
zu dem Thema „Redispatch 2.0" in Berlin-Mitte statt. Das nun veröffentlichte und vorläufige
Programm finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/41.

Das Fachgespräch findet als Präsenztermin im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte und parallel dazu als Liveübertragung
online statt.

Eine Anmeldung zur Präsenzteilnahme ist bis Dienstag, den 24. August 2021 (pro Person netto 160,00 € für Vollzahler, bzw. 50,00 € ermäßigt) und für die Onlineteilnahme bis Dienstag, den 31. August 2021 (pro Person netto 100,00 € für Vollzahler, bzw. 25,00 € ermäßigt) möglich.

Das Anmeldeformular sowie eine Beschreibung des Programms finden Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraeche/anmeldung.

GESETZ ZUR UMSETZUNG UNIONSRECHTLICHER VORGABEN UND ZUR REGELUNG REINER WASSERSTOFFNETZE IM ENERGIEWIRTSCHAFTSRECHT IN KRAFT

Zum 27. Juli 2021 tritt das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht in Kraft. Es ändert neben dem EEG 2021 und
dem KWKG 2020 überwiegend das EnWG im Hinblick auf Vorgaben gem. dem EU-Recht und den schrittweisen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sowie den Gesetzestext finden Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/6064.


Feedback erwünscht! Wir freuen uns, wenn Sie uns Rückmeldung zu unserer Arbeit geben. Sie helfen uns damit, unsere Angebote weiter zu verbessern. Hier geht’s zur kurzen Befragung: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rueckmeldung.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG