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Schiedsspruch zu PV auf Nichtwohngebäude (V) veröffentlicht | Votum zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 BauGB bei Anlagenerrichtung veröffentlicht | Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für Windenergieanlagen auf See

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

SCHIEDSSPRUCH ZU PV AUF NICHTWOHNGEBÄUDE (V) VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hatte in diesem Schiedsverfahren zu klären, wie der Begriff der Hofstelle gemäß
§ 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2017 auszulegen ist und welche Anforderungen an den räumlich-funktionalen Zusammenhang zwischen einer Hofstelle und einem Nichtwohngebäude zu stellen sind, insbesondere ob eine Hofstelle auch vorliegen kann, wenn ein Gebäude vom Landwirt gleichzeitig zu Wohn- und Wirtschaftszwecken genutzt wird, und ob eine Entfernung zwischen einer Hofstelle und einem Nichtwohngebäude von ca. 180m noch als räumlich zusammenhängend gewertet werden kann.

Den Schiedsspruch können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2020/68-II herunterladen.

VOTUM ZUM VORLIEGEN DER VORAUSSETZUNGEN DES § 33 BAUGB BEI ANLAGENERRICHTUNG VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren 2020/47-II hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in den Solaranlagen erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach der Heilungsvorschrift des §§ 48 Abs. 1 Satz 2, 100 Abs. 8 EEG 2017 zusteht. Fraglich war insbesondere, ob aufgrund einer bestandskräftig gewordenen Baugenehmigung vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 BauGB zum Zeitpunkt der Errichtung ausgegangen werden konnte.

Das Votum können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2020/47/II herunterladen.

ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2021 FÜR WINDENERGIEANLAGEN AUF SEE

Die BNetzA hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Windenergieanlagen auf See bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2021.

Bei allen drei Flächen lag der bezuschlagte Gebotswert bei 0,00 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/6113.


Feedback erwünscht! Wir freuen uns, wenn Sie uns Rückmeldung zu unserer Arbeit geben. Sie helfen uns damit, unsere Angebote weiter zu verbessern. Hier geht’s zur kurzen Befragung: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rueckmeldung.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG