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BGH legt EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor|Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2021 für Windenergieanlagen an Land|Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für Biomasseanlagen|Höhe der EEG-Umlage 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

BGH LEGT EUGH FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG ZUM AUSSCHLIEßLICHKEITSPRINZIP VOR

Der BGH legt dem EuGH Fragen zu Vorabentscheidung zur Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen durch thermische Verwertung von gemischten Abfällen vor.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rechtsprechung/6164.

ERGEBNISSE DER DRITTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2021 FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND

Die BNetzA hat die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 14. Oktober 2021 - also am 21. Oktober 2021 - als bekanntgegeben anzusehen.

Bei Windenergieanlagen an Land liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 5,79 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/6162.

ERGEBNISSE DER ZWEITEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2021 FÜR BIOMASSEANLAGEN

Die BNetzA hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 14. Oktober 2021 - also am 21. Oktober 2021 - als bekanntgegeben anzusehen.

Bei Biomasseanlagen liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 17,48ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/6163.

HÖHE DER EEG-UMLAGE 2022

Die EEG-Umlage für das Jahr 2022 beträgt 3,723 ct/kWh (Vorjahr: 6,500 ct/kWh).

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/6165.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

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