Direkt zum Inhalt

Die Clearingstelle begrüßt Sie im neuen Jahr | Votum zur Eigenversorgung einer Bioabfallanlage in der Ausschreibung veröffentlicht | Fehler im Link: Hinweis zu Anlagenbegriff und Flexibilitätsprämie bei Biomasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

DIE CLEARINGSTELLE BEGRÜSST SIE IM NEUEN JAHR

Die Clearingstelle ist aus dem Winterschlaf erwacht und seit dem 3. Januar 2022 wieder vollumfänglich für Sie verfügbar. Wir wünschen Ihnen ein gesundes und frohes neues Jahr 2022!

VOTUM ZUR EIGENVERSORGUNG EINER BIOABFALLANLAGE IN DER AUSSCHREIBUNG VERÖFFENTLICHT

In dem Votum 2021/6-VI hat die Clearingstelle im Wesentlichen entschieden, ob bestimmte Komponenten der Bioabfallanlage zur Anlage selbst oder deren Neben- und Hilfsanlagen i.S.v. § 27a Satz 2 EEG 2017 gehören und damit vom "Eigenversorgungsverbot" des § 27a EEG 2017 ausgenommen sind.

Das Votum ist unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2021/6-VI abrufbar.

FEHLER IM LINK: HINWEIS ZU ANLAGENBEGRIFF UND FLEXIBILITÄTSPRÄMIE BEI BIOMASSE

Der Link zum Hinweis 2020/73-IV war in der letzten Rundbriefausgabe leider fehlerhaft; der Hinweis ist unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2020/73-IV abrufbar.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG