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Schiedsspruch zum teilweisen Versetzen einer Biogasanlage | Votum zur Nettostromerzeugung und zum Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom | Votragsfolien des 42. Fachgesprächs | Bundeskabinett verabschiedet Änderungen für EEG und WindSeeG

SCHIEDSSPRUCH ZUM TEILWEISEN VERSETZEN EINER BIOGASANLAGE VERÖFFENTLICHT

In dem schiedsrichterlichen Verfahren 2021/32-VI hatte die Clearingstelle zu klären,

- ob die Schiedsklägerin Anspruch darauf hat, dass die Schiedsbeklagte den Strom aus der geplanten Biogasanlage, die die Schiedsklägerin nahe ihres landwirtschaftlichen Betriebs errichten und betreiben möchte, nach den Vergütungsvorschriften des EEG 2012 vergütet und

- insbesondere, ob das BHKW, welches die Schiedsklägerin gemeinsam mit weiteren Bestandteilen aus der ca. 10 km entfernten, im Jahr 2013 in Betrieb genommenen Biogasanlage herauslösen und zur Schaffung der geplanten Biogasanlage an den Standort versetzen möchte, nach dem Versetzen das bisherige Inbetriebnahmedatum behält.

Hier können Sie den Schiedsspruch der Clearingstelle EEG|KWKG abrufen:
Schiedsspruch 2021/32-VI – Teilweises Versetzen einer Biogasanlage

VOTUM ZUR NETTOSTROMERZEUGUNG UND ZUM KRAFTWERKSEIGENVERBRAUCH BEI
PUMPENSTROM VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw. § 2 Nr. 20 KWKG 2016/KWKG 2020 handelt; insbesondere, ob die durch die Pumpen zur Wärmeabfuhr (Kühlung des Stromerzeugungsprozesses und Wärmetransport) sowie durch die sonstigen Verbraucher verbrauchten Strommengen als Kraftwerkseigenverbrauch i.S.d. § 61 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2014 bzw. § 61a Nr. 1 EEG 2017/EEG 2021 zu werten sind.

Hier können Sie das Votum der Clearingstelle EEG|KWKG abrufen:
Votum 2020/19-VII – Nettostromerzeugung und Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom

VORTRAGSFOLIEN DES 42. FACHGESPRÄCHS DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG ONLINE VERFÜGBAR

Am Donnerstag, den 31. März 2022 führte die Clearingstelle EEG|KWKG ihr 42. Fachgespräch zum Thema »Die Gesetzgebungsvorhaben des BMWK zur Energiewende« als Präsenztermin in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund und parallel dazu online als Liveübertragung durch. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten sind nunmehr zum Abruf bereitgestellt.

Sie können die Folien der Referentinnen und Referenten hier herunterladen:
Vortragsfolien des 42. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG|KWKG

BUNDESKABINETT VERABSCHIEDET ÄNDERUNGEN FÜR EEG UND WINDSEEG

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes verabschiedet. Die Regierungsentwürfe werden nun in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag beraten.

Den Regierungsentwurf, den Referentenentwurf sowie weitere Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens des EEG finden Sie in unseren Einträgen:


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

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