Direkt zum Inhalt

Empfehlung 2020/53-IX zu Anwendungsfragen des MsBG | Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments und für Innovationsausschreibungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

EMPFEHLUNG 2020/53-IX ZU ANWENDUNGSFRAGEN DES MSBG VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat am 26. April 2022 die Empfehlung 2020/53-IX beschlossen. In dem Empfehlungsverfahren war insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem MsBG zugrundeliegen.

Hier können Sie die Empfehlung der Clearingstelle EEG|KWKG und die eingegangenen Stellungnahmen herunterladen:
Empfehlung 2020/53-IX – Anwendungsfragen des MsbG, Teil 5.

ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2022 FÜR SOLARANLAGEN DES ZWEITEN SEGMENTS

Die BNetzA hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen des zweiten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. April 2022. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 11. Mai 2022 - also am 18. Mai 2022 - als bekanntgegeben anzusehen.

Bei Solaranlagen des zweiten Segments liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 8,53 ct/kWh.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu der Ausschreibung:
Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments.

ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2022 FÜR INNOVATIONSAUSSCHREIBUNGEN

Die BNetzA hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für Innovationsausschreibungen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. April 2022. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 11. Mai 2022 - also am 18. Mai 2022 - als bekanntgegeben anzusehen.

Bei Innovationsausschreibungen liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 5,42 ct/kWh.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu der Ausschreibung:
Ergebnisse für Innovationsausschreibungen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG