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Vorab-Konsultation zu Empfehlungsverfahren zur Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen | Gesetzgebungsmaterialien zum Osterpaket vollständig abrufbar

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgende Meldung zusammengestellt:

VORAB-KONSULTATION ZU EMPFEHLUNGSVERFAHREN ZUR KOSTENTRAGUNG BEIM NETZANSCHLUSS VON EEG-ANLAGEN EINGELEITET

Die Clearingstelle hat am 6. Juli 2022 die Durchführung einer Vorabkonsultation im Hinblick auf das geplante Empfehlungsverfahren 2022/22-VIII – "Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen" beschlossen.

Zunächst wird zur Ermittlung der Praxis und der Vorbereitung des Empfehlungsverfahrens im Rahmen einer Vorab-Konsultation den registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbänden die Gelegenheit gegeben, zu tatsächlichen Fragen Stellung zu nehmen. Es soll zunächst geklärt werden:

  • welche Handlungen die Herstellung des Netzanschlusses umfasst,
  • welche Rolle dem Netzbetreiber in der Praxis zukommt, wenn der Anschluss durch einen Dritten erfolgt,
  • welche Kosten Anlagenbetreiberinnen und -betreibern von Netzbetreibern im Rahmen des Netzanschlusses in Rechnung gestellt werden.

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme durch die registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbände endet am 11. August 2022.

Der Konsultationsbeschluss steht zum Download bereit:
Empfehlungsverfahren 2022/22-VIII – Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen.

GESETZGEBUNGSMATERIALIEN ZUM OSTERPAKET VOLLSTÄNDIG ABRUFBAR

Sämtliche Entwürfe, Stellungnahmen und sonstige parlamentarische Drucksachen zum EEG 2023 können Sie hier abrufen:

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.

Ferner finden Sie hier sämtliche Gesetzgebungsmaterialien zum

und zum


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Die Clearingstelle EEG|KWKG wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG und des KWKG betrieben.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG