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Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für Solaranlagen des zweiten Segments | Änderung des KWKG 2020 in Kraft: aktualisierte Arbeitsausgaben der Clearingstelle zum KWKG 2020 | 43. Fachgespräch - Anmeldefrist endet

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

ERGEBNISSE DER ZWEITEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2022 FÜR SOLARANLAGEN DES ZWEITEN SEGMENTS

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen des zweiten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. August 2022. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 23. August 2022 - also am 30. August 2022 - als bekanntgegeben anzusehen.

Bei Solaranlagen des zweiten Segments liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 8,84 ct/kWh. Die Ausschreibungsrunde war damit erneut deutlich unterzeichnet.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu der Ausschreibung:
Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden.

ÄNDERUNG DES KWKG 2020 IN KRAFT: AKTUALISIERTE ARBEITSAUSGABEN DER CLEARINGSTELLE ZUM KWKG 2020

Das Gesetz zu den Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor ist am 28. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt in weiten Teilen zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es bildet unter anderem die Basis für das neue KWKG 2023. Zusätzlich traten mit dem Gesetz auch gegenwärtige sowie rückwirkende Änderungen des KWKG 2020 in Kraft.

Die aktualisierten Arbeitsausgaben der Clearingstelle zum KWKG 2020 finden Sie hier:
KWKG 2020 - Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG.

Weitere Informationen zum Gesetz erhalten Sie hier:
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.

43. FACHGESPRÄCH - ANMELDEFRIST ENDET

Am Donnerstag, den 15. September 2022 findet das 43. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Das EEG 2023 - Fokus Windenergie" statt.

Eine Anmeldung zur Präsenzteilnahme ist bis Freitag, den 2. September 2022 (pro Person netto 160,00 € für Vollzahler, bzw. 50,00 € ermäßigt) und für die Onlineteilnahme bis Freitag, den 9. September 2022 (pro Person netto 100,00 € für Vollzahler, bzw. 25,00 € ermäßigt) möglich.

Das aktuelle Programm sowie den Zugang zum Anmeldeformular finden Sie auf unseren Seiten:
43. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG