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Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften | Schiedsspruch 2020/66-IV zur Erneuerung und Neuinbetriebnahme einer Biogasanlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES ENERGIESICHERUNGSGESETZES UND ANDERER ENERGIEWIRTSCHAFTLICHER VORSCHRIFTEN

Das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften wurde am 30. September 2022 im Bundestag verabschiedet (BR-Drs. 479/22). Unter anderem wurde über eine neue Repowering-Regelung für Solarparks ab 2023 abgestimmt sowie die Leistungsgrenze für Zuschläge in den Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf 100 Megawatt erhöht. Die Änderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.

Hier gelangen Sie zur Übersicht des Rechtsetzungsverfahrens:
Änderung des EnSiG und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften - Rechtsetzungsverfahren

SCHIEDSSPRUCH 2020/66-IV ZUR ERNEUERUNG UND NEUINBETRIEBNAHME EINER BIOGASANLAGE

Die Clearingstelle hatte in einem weiteren schiedsrichterlichen Verfahren zu entscheiden, ob die Schiedsklägerin ihre Biogasanlage gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 erneuert und am 20. Dezember 2008 neu in Betrieb genommen hat und im Falle der Bejahung eine entsprechende Neuvergütung verlangen kann, wenn sie der Schiedsbeklagten die Erneuerung erstmals im Jahr 2018 angezeigt hat.

Hier können Sie den Schiedsspruch der Clearingstelle EEG|KWKG herunterladen:
Schiedsspruch 2020/66-IV zur Erneuerung und Neuinbetriebnahme einer Biogasanlage


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

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