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Clearingstelle sucht Teammitglied mit Berufserfahrung für unsere Geschäftsstelle | Stellungnahme zur Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage veröffentlicht | Stellungnahme zu technischen Vorgaben veröffentlicht | Clearingstelle im Winterschlaf

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

CLEARINGSTELLE SUCHT TEAMMITGLIED MIT BERUFSERFAHRUNG FÜR UNSERE GESCHÄFTSSTELLE

Die Clearingstelle sucht ein Teammitglied mit Berufserfahrung für unsere Geschäftsstelle. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz in unserem
Stellenangebot.

STELLUNGNAHME 2021/5/2-V ZUR ERTÜCHTUGUNG EINER WASSERKRAFTANLAGE
VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat in der Stellungnahme 2021/5/2-V die noch offenen Fragen des Landgerichts Hildesheim geklärt, u.a ob im vorliegenden Fall die Modernisierungsregelung für Wasserkraftanlagen des § 40 Abs. 2 EEG 2017 anzuwenden war und ob die verfahrensgegenständliche Anlage seitdem als neu Inbetriebgenommen galt.  

Hier können Sie die Stellungnahme 2021/5/2-V abrufen:
Stellungnahme 2021/5-V/Stn - Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage.

STELLUNGNAHME 2022/30-VIII ZU TECHNISCHEN VORGABEN VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat in der Stellungnahme 2022/30-VIII auf Wunsch des Landgerichts Ulm geklärt, ob sich die EEG-Vergütung des Anlagenbetreibers aufgrund eines Verstoßes gegen die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 1 EEG 2012 auf null reduzierte, weil der Anlagenbetreiber die Werte der Ist-Einspeisung seiner PV-Installation dem Netzbetreiber nicht selbst übermittelt hat und der betreffende Zähler, der die viertelstündliche Fernauslesung der Einspeiseleistung ermöglicht, nicht im Eigentum des Anlagenbetreibers stand.

Hier können Sie die Stellungnahme 2022/30-VIII abrufen:
Stellungnahme 2022/30-VIII/Stn - Technische Vorgaben.

CLEARINGSTELLE EEG|KWKG IM WINTERSCHLAF

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich zum 1. Januar 2023 im Winterschlaf. Ab dem 2. Januar 2023 sind wir gerne wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen bis dahin einen besinnlichen Ausklang des Jahres 2022 und einen guten Start in das neue Jahr!


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG